Pestalozzischule Celle
Lernen unterstützen - Chancen entwickeln - Beziehungen aufbauen

Fortbildungskonzept


Rechtliche Grundlagen




Fortbildungsgrundsätze









Fortbildungsschwerpunkte









Fortbildungsbudget







Fortbildungsablauf








Fortbildungsangebote



Ablehnung

Nach § 51; 2 des niedersächsischen Schulgesetzes sind
„die Lehrkräfte verpflichtet, sich zur Erhaltung der

  • Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden.“ RdErl. D. MK v. 06.06.2013


  • Die Fortbildung ist am Schulprogramm und an den Verbesserungsmaßnahmen aus der schulischen Selbstbewertung, der Schulinspektion und den Ergebnissen aus Unterrichtshospitationen / Unterrichtsbesuchen orientiert.
  • Fortgebildete Lehrkräfte informieren das Kollegium. Es stehen beispielsweise folgende Multiplikations-möglichkeiten zur Verfügung: DV, Teamsitzung, FK, GK, Schulvorstand..
  • Der Tagesordnungspunkt „Fortbildung“ ist ein regelmäßiger Bestandteil der o. a. Sitzungen.


Aufgrund der Umorientierung der Schule hinsichtlich des

Aufbaus des E/S Zweiges und einem erhöhten Beratungsbedarf an den allgemeinen Schulen in diesem Bereich, werden folgende Fortbildungsschwerpunkte
festgelegt:

  • Konzepte/Programme zum Umgang mit verhaltensauffälligen SuS (ETEP, „Ich schaff`s, ………)
  • Beratung (kollegiale, systemische)
  • ASS
  • Umgang mit Stress, Lehrergesundheit


Das Fortbildungsbudget wird zu Beginn des Haushaltsjahres vom Schulvorstand festgelegt.

  • Das Budget wird von der Schulleitung verwaltet.
  • Das Sekretariat führt die Listen und erstellt die Abrechnungen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung.
  • Die Schulleitung unterrichtet in GK und Schulvorstand regelmäßig über den Ausgabenstand.


Anmeldung an die Schulleitung

  •  Beantragung der Dienstreisegenehmigung
  • Information nach der Genehmigung an die zuständige Lehrkraft für den Vertretungsplan.
  • Aktualisierung der Fortbildungsliste (Sekretariat).
  • Abgabe der Teilnahmebestätigung: Sekretariat.
  • Abrechnung der Fortbildung: SL
  • Multiplikation im Kollegium (s. Grundsätze)


Die Schulleitung veröffentlicht regelmäßig aktuelle Angebote sowie Angebotskataloge im Lehrerzimmer bzw. per Mail.


  • Bei Ablehnung von Fortbildungsanträgen wird der Antrag mit der Ablehnungsbegründung dem Personalrat vorgelegt.
  • Der Personalrat setzt sich mit der Schulleitung in Verbindung, mit dem Ziel, eine Klärung herbeizuführen.